• Seite vorlesen
  • Auf LinkedIn teilen

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten – Einbau, Betrieb und Instandhaltung

TRVB 122 S:2013 richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligten Personen, insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Diese TRVB ist ohne Anhang 3 kostenlos auf der Seite des österr. Bundesfeuerwehrverbandes beziehbar.

TRVB 122 S:2013 ohne Anhang 3

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).