Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten – Einbau, Betrieb und Instandhaltung
TRVB 122 S:2013 richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligten Personen, insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Diese TRVB ist ohne Anhang 3 kostenlos auf der Seite des österr. Bundesfeuerwehrverbandes beziehbar.