Die Berufsfeuerwehr Graz war im Jahr 2000 die erste Feuerwehr in Österreich, die eine Höhenrettung als eigene Einheit innerhalb einer Feuerwehr aufgestellt hat.
Die Höhenrettung kommt dann zum Einsatz, wenn bei Rettungsaktionen kein Hubrettungsgerät mehr einsetzbar ist.
Höhenretter müssen sich jederzeit gegen Absturz sichern können oder auch, frei im Seil hängend, lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten können.
Typische Einsätze für Höhenretter sind medizinische Notfälle bei Kranführern, Befreiung von Personen und Tieren aus Zwangslagen in Höhen und Tiefen, Entfernung gefährdender Baumteile, Bergung von Gütern, Suizidversuche, Rettungseinsätze an Hochhäusern oder Kletterunfälle, Personen in Schächten oder Silos und Personen, die in große Tiefe abgestürzt sind, sowie Personenunfälle bei Antennenarbeiten auf Türmen und anderen erhöhten Standorten.
„An einen Höhenretter werden sehr hohe Anforderungen gestellt.
Die - auch im normalen Feuerwehrdienst benötigte - gute körperliche Konstitution gehört ebenso dazu wie die erforderliche Schwindelfreiheit. Die Tätigkeit in der Höhenrettungsgruppe erfordert auch ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Die komplexen Einsätze können nur im Team bewältigt werden.
Gemäß Dienstvorschrift „Höhenrettung" der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr sind alle aktiven Höhenretter der Berufsfeuerwehr Graz auch als Feuerwehrflughelfer auszubilden. Diese spezielle Ausbildung (Zweistufenplan aus Theorie und praktischen Übungen) umfasst Themen wie zB den Flugdienst bei den Feuerwehren, das Einweisen des Hubschraubers, die Waldbrandbekämpfung aus der Luft, das Fluggerät Hubschrauber, das Einrichten eines Landeplatzes sowie Flüge an der Seilwinde und am Bergetau eines Hubschraubers.