Aufgrund der Verwendung von funkwellenabsorbierenden Baustoffen, kann der Funkverkehr für die Feuerwehr in Objekten massiv eingeschränkt werden. Um die Funkkommunikation für die Feuerwehr im Einsatzfall zu gewährleisten, ist der Einbau einer Objektfunkanlage nach TRVB S 159 erforderlich.
In der Planungsphase eines Objektes, kann keine genaue Beurteilung über das Erfordernis einer Objektfunkanlage erfolgen.
Daher wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:
Bei der Planung ist für eine Objektfunkanlage die budgetäre Vorsorge zu treffen.
Im Bauverfahren ist darauf hinzuweisen, dass für die Grobbeurteilung im Rohbaustadium eine funktechnische Messung durch eine Fachfirma durchzuführen ist.
Für die endgültige Beurteilung sind die verwendeten Baustoffe und Einrichtungen im Objekt zu berücksichtigen.