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Christbäume

Offenes Licht und Feuerwerkskörper

© unbekannt

Ratgeber zum Thema:

Brandgefahr in der Advent- und Weihnachtszeit

Offenes Feuer und Licht sind immer noch eine der häufigsten Brandursachen. Gerade in der Advent- bzw. Weihnachtszeit schätzen wir das angenehme Licht von echten Kerzen und es liegt uns fern, Ihnen diese Freude zu verderben. Wenn Sie die folgenden Ratschläge beherzigen, wird ein schöner Abend im Schein der Adventkerzen sicher nicht in einer Brandkatastrophe enden. Bedenken Sie bitte auch, dass der moderne Mensch, der ohne Probleme mit Computer und Technik umzugehen weiß, den Umgang mit Feuer und Licht weitgehend verlernt hat. Es lohnt sich daher, über einige Sicherheitsratschläge nachzudenken.

Häufige Brandauslöser sind vergessene Kerzen!

Lassen Sie deshalb brennende Kerzen auf Tischen oder Kommoden und auf Adventkränzen nie unbeaufsichtigt. Vor allem nicht wenn Kinder oder Tiere im Haus sind. Es besteht Aufsichtspflicht. Nie Kerzen zwischen Fenster stellen Kerzen sollen immer in Haltern mit Auffangschale aus nicht brennbarem Material verwendet werden. Achten Sie auf ausreichende Entfernung zu brennbaren Materialien wie Vorhänge, Dekorationen und Holzverkleidungen! Kerzen nicht im Keller oder auf dem Dachboden einsetzen. An solchen Orten sind fest installierte Leuchten oder Taschenlampen sicherer.  

Wichtige Tipps zur Advent und Weihnachtszeit

Kaufen Sie einen festen, frischen Baum. Bevor er gebraucht wird, bewahren Sie ihn an einem kühlen Ort (Balkon, Hof) auf. Wählen Sie für den Baum einen möglichst kippsicheren Standort. Ein Umfallen des Baumes muss auf jeden Fall verhindert werden. Stellen Sie ihn nicht neben Wärmequellen (Öfen, Heizkörper, Fernsehgeräte etc.) und in unmittelbare Nähe von Vorhängen. Eine unbrennbare Unterlage, vor allem auch bei Adventkränzen ist, erforderlich. Ordnen Sie Kerzen so an, dass sich Zweige nicht entzünden können. Kerzen müssen auch möglichst senkrecht stehen, damit sie wenig tropfen. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt (verwenden Sie Tropftassen). Zünden Sie Christbaumkerzen möglichst mit Kerzenanzündern an. Dies soll von oben nach unten geschehen. Gelöscht werden die Kerzen in umgekehrter Reihenfolge, am besten mit eigenen metallenen Kerzenlöschern. Elektrische Christbaumkerzen verringern die Brandgefahr. Halten Sie Reservekerzen vorrätig und kürzen Sie auf keinen Fall die Lichterkette (Sie verändern damit den elektrischen Widerstand und erhöhen damit die Brandgefahr). Der Schmuck des Christbaumes soll möglichst unbrennbar sein. Benutzen Sie, wenn möglich, kein brennbares Material, wie unbehandelte Watte, Textilien oder Seidenpapier. Vorsicht mit Wunderkerzen! Hängen Sie Wunderkerzen frei auf, sie dürfen die Zweige nicht berühren! Lange Kerzen sind sicherer. (Durch den Metalldorn wird die Hitze kurzer oder abgebrannter Kerzen auf den Adventkranz übertragen.) Halten Sie geeignete Löschmittel bereit. (Feuerlöscher, Wasserkübel, event. Blumenspritzen, nasse Handtücher) Beaufsichtigen Sie Kinder, wenn sie unter oder in der Nähe des Christbaumes spielen. Verheizen Sie keine Christbaumzweige oder abgefallene Nadeln im Ofen, sie können explosionsartig verbrennen! Vermeiden Sie ein weiteres Entzünden der Kerzen am trockenen Christbaum nach Weihnachten! Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Christbaumbrände erst nach Weihnachten. Sollte es doch zu einem Brand kommen, bewahren Sie kühlen Kopf und alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Feuerwehr Notruf-Nummer:122. Geben Sie an: wo es brennt, was brennt, wieviele Personen in Gefahr sind, wer den Brand meldet. Schließen Sie die Türe zum Brandraum und weisen Sie die Feuerwehr ein!   

Feuerwerkskörper

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (bis 50 g) dürfen von Personen unter 18 Jahren nicht besessen und verwendet werden. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in geschlossen Räumen ist unzulässig. Bei größeren Menschenansammlungen, in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Heimen dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht verwendet werden. Für die Verwendung (Abfeuern) von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerksraketen) sind standsichere Einrichtungen bereitzuhalten. Flaschen als Abschussrampen für Feuerwerksraketen sind ungeeignet.)Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet ist verboten; der Bürgermeister kann jedoch per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen. Zielen Sie nicht auf Personen oder in unmittelbarer Nähe entzünden. Es sind schwere Gehörschäden und Verletzungen möglich. Nie Feuerwerkskörper einstecken. Nie Feuerwerkskörper verdämmen! (Kracher in Flaschen, Dosen etc. entzünden)Blindgänger ablöschen! (nicht anfassen, nicht wieder entzünden!)

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