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Sturm

Lassen Sie mindestens einmal jährlich das Dach und Kamine auf lose Ziegel, schlecht befestigte Bleche u. dgl. überprüfen. Blitzschutzanlagen, Antennen u. dgl. müssen ebenso sicher befestigt sein. Unter Umständen ist das Abspannen von Masten, Antennen und Schornsteinen empfehlenswert. 

Bäume in der Nähe von Wegen und Gebäuden müssen regelmäßig auf Wurzel-, Ast- und Stammschäden kontrolliert und fachgerecht geschnitten werden. Geschädigte, morsche Bäume sollten im Einklang mit der Grazer Baumschutz-Verordnung rechtzeitig durch neue Bepflanzung ersetzt werden.

Sturmschäden
© BF Graz

Halten Sie Ersatz-Dachziegel oder Dachplatten bzw. Folien vorrätig zur temporären Vermeidung von Nässeschäden im Schadensfall. Anbringen von Hagelschutznetzen bzw. -faltdächern bei wertvollen landwirtschaftlichen Kulturen. An Seen: Informieren Sie sich rechtzeitig über vorhandene Sturmwarnanlagen und die vorgesehenen Signale. (z.B. Blinkleuchten in gelber Farbe mit einer Folge von 60 Blitzen/Minute)

  • Kinder zu sich rufen und beaufsichtigen.
  • Schließen Sie alle Türen, Fenster, Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln etc.
  • Schließen Sie Rollläden oder Fensterläden.
  • Rollen Sie Markisen auf.
  • Bringen Sie im Freien stehende Gegenstände (z. B. Mülltonnen, Wäsche, Blumenkübel, Werkzeuge, Bretter, Platten, Planen, Folien usw.) unter Dach.
  • Stellen Sie Ihr Auto - wenn möglich - in die Garage. Stellen Sie Ihr Auto nicht unter Bäumen oder unmittelbar unter Häusern ab.
  • Verlassen Sie Zelte und Wohnwagen, da aufgrund mangelnder Verankerung Umsturzgefahr besteht.
  • Suchen Sie Unterschlupf in einem nahen Gebäude.
  • Bringen Sie Tiere in Sicherheit.
  • Beenden Sie Partys und andere Freiluftveranstaltungen zum Schutz der Menschen und den auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
  • Verlassen Sie auf keinen Fall Ihre schützenden Räumlichkeiten, da die Gefahr von herabfallenden Ziegeln, Ästen, umstürzenden Bäumen oder elektrische Leitungen besteht.
  • Nehmen Sie während des Sturmes keine Sicherungsarbeiten im Freien vor.
  • Bei einem eingetretenen Schadensereignis rufen Sie über Notruf Feuerwehr / Gendarmerie / Polizei.
  • Halten Sie das Telefonat möglichst kurz.
  • Rechnen Sie bei großflächigen Schadensausmaßen mit einem zeitlich verzögerten Einsatz der Einsatzorganisationen.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Informationen betreffend die allgemeine Lage über den lokalen Rundfunk. Für den Fall eines Stromausfalls sollten sie über ein Batterieradio verfügen. Notfalls können Sie Informationen über das Autoradio einholen.
  • Am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen dürfen Sie sich auf keinen Fall nähern, wobei der Mindestabstand 10 m beträgt. Melden Sie den Leitungsschaden der Feuerwehr.
  • Überprüfen Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung auf Sturmschäden. Zeigen Sie den festgestellten Schaden unverzüglich Ihrem Privat-Versicherer, bzw. Ihrer Gemeinde an.

Tempo reduzieren: Damit gewinnt man wertvolle Zeit, um eventuell erforderliche Lenkkorrekturen durchzuführen und erreicht auch eine bessere Bodenhaftung des Fahrzeuges.
Abstand halten: Nicht nur Autos mit Anhänger, sondern auch Lenker einspuriger Fahrzeuge geraten leicht ins Schwanken.
Überholmanöver vermeiden: Bei unberechenbaren Böen sollten Überholmanöver vermieden werden. Besonders beim Überholen von Fahrzeugen mit großer Windangriffsfläche wie Lkw, Vans oder Wohnmobilen gerät man nämlich erst in den Sog des Windschattens und wird anschließend beim Weiterfahren mit voller Wucht vom Seitenwind getroffen.
Auf den Straßenzustand achten: Es besteht die Gefahr, dass Hindernisse wie Äste, Dachziegel oder gar ganze Bäume auf der Fahrbahn liegen.
Kritische Stellen sind häufig mit Windsäcken oder entsprechenden Verkehrsschildern gekennzeichnet. Zusätzlich ist es hilfreich, bei starkem Wind Bäume, Sträucher und den Vordermann verstärkt zu beobachten.
Bei orkanartigem Sturm oder Böen: Unterbrechen Sie Ihre Fahrt und suchen Sie einen geschützten Bereich auf. Stellen Sie Ihr Auto aber nicht unter Bäumen oder unmittelbar unter Häusern ab. Benutzen Sie keine Unterführungen, um Rettungskräften freie Zugangswege zu den Einsatzorten zu gewähren.

Melden Sie aufgetretene Unwetterschäden über EUR 400,- (bei Wegen über EUR 750,-) beim zuständigen Gemeindeamt (in Graz: beim Service-Center oder einer der Service-Stellen).
Die Meldung muss bei Gebäudeschäden innerhalb von 2 Monaten, bei Ernte- und Flurschäden innerhalb von 6 Monaten erfolgen.

Das Gemeindeamt/die Service-Stelle stellt für Sie die entsprechenden Privatschadensausweise aus und leitet diese an die zuständigen Dienststellen weiter.

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