Allgemeines
Die Stadt Graz bietet jungen Menschen im Alter von 18 Jahren (Mindestalter) bis 28 Jahren (Höchstalter) mit:
Bevorzugt einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem feuerwehrspezifischen Bereich mit Lehrabschlussprüfung bzw. Lehre mit Matura
die Möglichkeit zu einer Ausbildung zur Feuerwehrfrau/ zum Feuerwehrmann im mittleren Branddienst.
Eine Übersicht der Berufsgruppen finden Sie hier: Feuerwehrspezifischer Handwerksberufe.
Das Aufnahmeverfahren findet entsprechend der Richtlinie für die Aufnahme für den Einsatzdienst zu einer Berufsfeuerwehr, herausgegeben vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband, statt.
Aufgrund der speziellen Anforderungen (Masse der Gerätschaften, Bauhöhe der Fahrzeuge, Fähigkeit zur Personenrettung mit mind. 75 kg, usw.) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatzdienst, ergeben sich nachfolgende Anforderungskriterien, die von allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Einsatzdienst bei Berufsfeuerwehren in gleichem Maße zu erfüllen sind.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
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Ausschreibung seitens der Stadt Graz
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Schriftliche Bewerbung
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Schriftliche Einladung zum Eignungstest
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Schriftlicher Test
- Körperlicher Eignungstest
- Etwaige Überprüfung der handwerklichen Kompetenz
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Medizinischer Eignungstest
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Schriftliche Verständigung über Aufnahme
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Dienstantritt
Voraussetzung für eine Bewerbung
- Bevorzugt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem feuerwehrspezifischen Bereich mit Lehrabschlussprüfung bzw. Lehre mit Matura.
- Eine Übersicht der Berufsgruppen finden Sie hier: Feuerwehrspezifische Handwerksberufe.
- Österreichische Staatsbürger:innenschaft (Inländer:innenvorbehalt) und einwandfreies Vorleben.
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Vollendetes 18. Lebensjahr und noch nicht vollendetes 28. Lebensjahr zum Stichtag Ende der Bewerbungsfrist (18,01 Jahre bis 27,99 Jahre).
- Berufliche Erfahrung als Lenker:in von Lastkraftwagen und/oder Bussen von Vorteil.
- Führerschein der Fahrzeugklasse B;
Führerscheine der Fahrzeugklassen C und E von Vorteil. Der Führerschein für die Klassen C und E muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme erworben werden.
- Ausbildung als Rettungsschwimmer:in bzw. -helfer:in von Vorteil bzw. Eignung und Bereitschaft, diese Ausbildung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme zu absolvieren.
- uneingeschränkte körperliche Eignung
Gesundheitliche Nichteignungsgründe: Jedenfalls sind dies körperliche und geistige Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel:
- Anfallskrankheiten wie Epilepsie, Tetanie
- Diabetes Typ I
- Hautkrankheiten wie Ekzeme und Allergien
- Suchtmittel-, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit
- Gehörschäden, insbesondere am Trommelfell
- Übergewicht
Gegebenenfalls können Beeinträchtigungen, welche das Tragen der bei der jeweiligen Berufsfeuerwehr vorhandenen Atemschutzmasken unmöglich machen (z.B.: Fehlsichtigkeit, starke Narben im Gesicht, ...) Nichteignungsgründe darstellen. - kein Körperschmuck (z.B. Tätowierungen, Piercings) im Kopfbereich (Gesicht, Hals, Nacken) und an den Händen.
Prüfungsbereiche
Schriftlicher Eignungstest
- Mathematik - Grundrechnungsarten
- Diktat nach neuer Rechtschreibung
- Logisches Denken
Hier ein kleiner Einblick: Beispiele
Körperlicher Eignungstest
- Schwimmen (100 Meter Freistil in 140 Sekunden)
- Tauchen (mindestens 15 Meter)
- Liegestütze (mindestens 12 Wiederholungen)
- Beugehang (mindestens 45 Sekunden)
- Übergreifen der Hände (mindestens 23 in 15 Sekunden)
- Wechselsprünge (mindestens 42 in 30 Sekunden)
- Personenrettung (Übungspuppe muss innerhalb von 60 Sekunden 66 Meter gezogen werden)
- Laufen: 3000 Meter in 15 Minuten
- Drehleiter: Erreichen der Leiterspitze in 120 Sekunden
Beurteilung
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Vor Beginn jedes Tests werden die Regeln und Beurteilungskriterien erklärt.
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Weiters erhalten sie falls möglich Tipps, wie der Bewerb möglichst erfolgreich bewältigt werden kann.
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Um eine größtmögliche Objektivität zu gewährleisten, wird der gesamte Ablauf der Prüfung anonymisiert durchgeführt.
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In jeder Disziplin gibt es eine Mindestanforderung. Wird diese nicht erreicht, hat dies ein sofortiges Ausscheiden des Bewerbers/Bewerberin zur Folge (K.O.-Kriterium).
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Das Wiederholen einer nicht bestandenen Disziplin ist nicht vorgesehen.
Sicherheit
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Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren für den Branddienst der Stadt Graz und verbunden damit die Benützung sämtlicher Einrichtungen, erfolgt freiwillig und grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Für die zu absolvierenden körperlichen Eignungsübungen besteht weder eine Unfall- noch eine Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen und Verletzungen ist daher die eigene Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Da von den Mitarbeitern bzw. Ausbildnern der Berufsfeuerwehr der Stadt Graz nicht überprüft werden kann, ob Sie für die körperlichen Eignungsübungen medizinisch geeignet sind, wird empfohlen, sich vorher einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
- Während des Schwimmtests sind Rettungsschwimmer der Feuerwehr anwesend.
- Beim Drehleitersteigen werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gesichert.
Personalauswahl
Neben der oben angeführten Voraussetzungen werden folgende Kriterien herangezogen:
- Die Auswahl erfolgt bedarfsorientiert. Je nach organisatorischen Anforderungen der Berufsfeuerwehr werden bestimmte Berufsgruppen bevorzugt eingestellt.
- Ein medizinisches Gutachten (durch von der Stadt Graz beauftragten Arzt)